Die Begriffe Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzplan sind miteinander verbunden, aber sie beschreiben verschiedene Abschnitte am Bauvorhaben, die einer Genehmigung bzw. eines Nachweises bedürfen. Obwohl sie oft austauschbar verwendet werden, beschreiben sie eindeutige Stationen im Bauprozess. Das Brandschutzkonzept stellt eine ganzheitliche Strategie für den Brandschutz in einem Gebäude da.
Mit dem Brandschutznachweis bzw. der Übereinstimmungserklärung werden sämtliche Einzelheiten der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen detailliert nachgewiesen , sei es in Form von visuellen Darstellungen wie einer Zeichnung oder in schriftlicher Form.
Ein Brandschutzplan ist dabei ein schematischer Grundriss, der alle relevanten brandschutztechnischen Elemente wie Fluchtrouten, Positionen von Feuerlöschern, Brandschutztüren, Brandwände und Zufahrtswege für die Feuerwehr enthält.
Brandschutzkonzept
Brandschutzplan
Brandschutznachweis bzw.
Übereinstimmungsnachweis
(Abp, DIN, ETA, ETB, Zustimmung im Einzelfall, etc.)
Brandschutzkonzept in Bayern
Wann ist es erforderlich?
Das Brandschutzkonzept ist eine objektbezogene Bauvorlage mit der nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Der notwendige Inhalt eines Brandschutzkonzeptes wird in Bayern in §11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definiert. Entsprechend § 3 BauVorlV ist ein Brandschutzkonzept immer dann vorzulegen, wenn die Maßnahme bauaufsichtlich geprüft wird. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben, die Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. 62 (1) BayBO (Bayerische Bauordnung):
"Ein Brandschutznachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei!“
Wenn also ein Bauvorhaben nicht Verfahrensfrei ist, dann muss grundsätzlich ein Nachweis des Brandschutzes erfolgen.